Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

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Lehre und Studium


Allgemeine Hinweise:

Am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre von Prof. Heinhold ist die Annahme zur Betreuung einer Diplomarbeit bzw. Masterarbeit nur unter der Voraussetzung möglich, dass das Hauptseminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre mit Erfolg absolviert wurde. Seminare anderer Art und anderer Lehrstühle können an Stelle des Hauptseminars nicht berücksichtigt werden.
Als Voraussetzung zur Betreuung einer Bachelorarbeit ist die erfolgreiche Teilnahme am BS4 Bachelorseminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre notwendig.