Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

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MBA-Studiengänge


Unternehmensführung" und "Corporate Finance an Rating"


ZWW

MBA Unternehmensführung

MBA Corporate Finance and Rating

 

 

MBA Unternehmensführung:

Im Rahmen des vom Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer der Universität Augsburg (ZWW) in Kooperation mit der University of Pittsburgh (USA) angebotenen berufsbegleitenden MBA-Studiengangs "Unternehmensführung" ist der Lehrstuhl Prof. Michael Heinhold für die Ausgestaltung und Durchführung der Module

  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmung und Steuern
  • Global Business Environment
verantwortlich.

MBA Corporate Finance and Rating:

Der neue MBA-Studiengang Corporate Finance and Rating ist am 10. Januar 2008 zum ersten Mal erfolgreich gestartet. Er ist der erste Studiengang in dieser Themenkombination. Die Teilnehmer, die von großen und mittleren Unternehmen, von Banken, Versicherungen, Wirtschaftsprüfungsgesell-schaften und Öffentlichen Institutionen kommen, erlernen in 20 Modulen Kompetenzen zur finanzwirtschaftlichen Führung von Unternehmen. Mit diesem Wissen ist eine zukünftige Karriere im Finanzbereich gelegt, wie die Aufsichtsräte des Studiengangs bestätigen. Für den nächsten Studiengang, dessen 2. Jahrgang im Januar 2009 beginnt, laufen bereits jetzt die ersten Bewerbungen ein.

Der Lehrstuhl Prof. Michael Heinhold ist hierbei für die Ausgestaltung und Durchführung des Moduls "Steuern" verantwortlich.

Das Tätigkeitsfeld eines MBA-Absolventen mit der Konzentration auf den Finanzbereich erfordert breite und fundierte Kenntnisse des deutschen und internationalen Steuerrechts. Das Modul „Steuern“ behandelt ausführlich die folgenden Themengebiete:

  • Einführung in die Besteuerung von Unternehmen
    (insbesondere Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer)
  • Steuerbilanzen und Steuerbilanzpolitik
  • Internationales Steuerrecht
  • Umsatzsteuer
  • Steuerwirkungsanalysen

Die einzelnen Themenbereiche erarbeiten Sie sich an insgesamt sechs Kurstagen unter intensiver Verwendung der Rechtsmaterialien wie Steuergesetze, Steuerrichtlinien und -erlasse sowie die einschlägige Rechtsprechung von Finanzgerichten (FG), Bundesfinanzhof (BFH) und Europäischem Gerichtshof (EuGH).