Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

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Leistungsanrechnung


Allgemeine Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Julian Faiß MSA, Dipl.-Kfm. Simon Berger MBA

Neben der eigenen Persönlichkeitsbildung liegt das Interesse eines Studierenden bei einem Auslandsaufenthalt immer auch in der möglichst unproblematischen Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.

Im Wesentlichen sind für eine erfolgreiche und problemlose Anrechnung von ausländischen Studienleistungen Schritte zu drei Zeitpunkten notwendig, wobei die Unterzeichnung der Anerkennungsvereinbarung vor dem Auslandsaufenthalt die wichtigste Komponente im Anerkennungsprozess darstellt. Nachfolgend sind die von jedem Studierenden zu absolvierenden Aufgaben nach den Zeitpunkten gegliedert:

 

(1) VOR DER ABREISE

Um eine reibungslose und schnelle Anerkennung der Auslandsleistungen nach Rückkehr sicherzustellen, sind Sie verpflichtet, VOR DER ABREISE eine Anerkennungsvereinbarung auszufüllen und von den zuständigen Fachbetreuern abzeichnen zu lassen. Dies ist insbesondere für Sie wichtig, da Sie dadurch Planungssicherheit für Ihren weiteren Studienverlauf erhalten und schnell nach Rückkehr die Auslandsleistungen in STUDIS eingebucht werden können.

Hierzu ist erforderlich, dass Sie sich bereits rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt über das Kursprogramm an der ausländischen Hochschule informieren und spezifische Kurse auswählen. Sie müssen dabei Überlegungen anstellen, in welchen Bereich ihres Augsburger Studiums der Kurs passen könnte (z.B. Cluster, BWL II, VWL II, etc.) bzw. in welchem Bereich Sie den Kurs zur Anerkennung beantragen möchten.Die Anerkennungsdatenbank (in Kürze hier verfügbar) hilft Ihnen dabei, in der Vergangenheit bereits einmal anerkannte Kurse in Ihrem Studiengang zu identifizieren.

  • Wichtig bei der Kurswahl: Achten Sie unbedingt darauf, dass die gewählten Kurse mindestens ihrem aktuellen Studienfortschritt entsprechen. Gehen Sie z.B. im dritten Studienjahr ins Ausland, wählen Sie nur Kurse die vom Fachniveau an der ausländischen Hochschule für das dritte Studienjahr (oder höher) vorgesehen sind. Studieren Sie im Masterstudiengang sollten Sie entsprechend nur Master- oder Post-Graduate-Kurse wählen, keine Undergraduate / Bachelorkurse.

 

Je nachdem, ob die Kurse in identischer Weise wie von Ihnen geplant in der Vergangenheit bereits einmal angerechnet wurden (erkennbar aus der Anerkennungsdatenbank) oder ob es sich um einen neuen Anerkennungsfall handelt, ist zu unterscheiden, wer die Kurse für Sie gegenzeichnet und prüft:

 

  • FALL 1-A: Kurs ist bereits in der Anerkennungsdatenbank erfasst, Sie möchten eine identische Anerkennung beantragen:Bitte kommen Sie während der Sprechstunde zum betreuenden Ansprechpartner um sich Ihre Anerkennungsvereinbarung abzeichnen zu lassen.

    Ansprechpartner:  Dipl.-Kfm. Julian Faiß MSA

 

  • FALL 1-B: Der Kurs ist noch nicht erfasst, Sie möchten eine erstmalige Anerkennung in einem Bereich beantragen: Schreiben Sie den zuständigen Fachbetreuer (siehe nachfolgende Übersicht) per E-Mail an und schicken Sie diesem Informationen zu Ihrem Anerkennungswunsch. Achten Sie darauf, dass Sie aussagekräftige Kursbeschreibungen mitsenden, d.h. es sollte der Inhalt, Umfang und das Fachniveau aus der Kursbeschreibung ersichtlich sein. Der Fachbetreuer wird  die Unterlagen prüfen und sich dann bei Ihnen melden und mit Ihnen einen Termin zur Abholung der Unterschrift vereinbaren, bzw. falls eine Anrechnung nicht möglich sein sollte, dies Ihnen rechtzeitig mitteilen.

 

Fachbetreuer:

iBWL / iVWL Bachelor:

 

Global Business Management (GBM) Bachelor:

 

iBWL / EPP Master:

 

Bevor Sie zu Ihrem Auslandsaufenthalt aufbrechen haben Sie damit eine vollständig unterzeichnete Anerkennungsvereinbarung vorliegen, die bis zur Rückkehr bei Ihnen verbleibt und Ihnen als Vorabbestätigung über die Anerkennung dient.


(2) WÄHREND DES AUSLANDSAUFENTHALTS


Auch hier ist zu unterscheiden zwischen dem Fall, dass Sie alle Kurse wie vor der Abreise geplant belegen können und sich keine Unterschiede zur vorangegangenen Kursplanung mehr ergeben und dem alternativen Fall, dass sich vor Ort Änderungen am Kursprogramm ergeben:

 

  • FALL 2-A: Kurse werden wie geplant absolviert:

    Optimale Ausgangslage - Sie haben während des Auslandsaufenthalts lediglich zu beachten, dass Sie aussagekräftige Noten / Beurteilungen Ihrer Leistungen von der ausländischen Hochschule erhalten, damit eine Umrechnung Ihrer Leistungen ins Augsburger Notensystem möglich ist.

    Bitte fragen Sie an der Gasthochschule zusätzlich zu Ihrem offiziellen Notentranscript höflich nach einem Ranking, aus dem hervorgeht, der wievielt Beste Sie in dem jeweiligen Kurs waren (z.B. Max Mustermann war im Kurs "Marketing II" der Drittbeste von insgesamt 48 Studierenden, die diesen Kurs erfolgreich bestanden haben. Dies kann formlos von dem jeweiligen Kursbetreuer per E-Mail an Sie bestätigt werden.

 

  • FALL 2-B: Sie müssen Kurse tauschen / andere Kurse wählen:

    In diesem Fall müssen Sie unmittelbar nach Kenntnis einer Abweichung von der Anerkennungsvereinbarung mit dem entsprechenden Fachbetreuer per E-Mail Kontakt aufnehmen und sich den zusätzlichen Kurs per E-Mail zur Anerkennung bestätigen lassen (wie oben: auf aussagekräftige Unterlagen achten!). Vermerken Sie die Kursänderung auch auf Ihrer Anerkennungsvereinbarung in der Rubrik "Änderungen des Studienprogramms".

    Weiterhin achten Sie darauf, dass Sie aussagekräftige Noten / Beurteilungen Ihrer Leistungen von der ausländischen Hochschule erhalten, damit eine Umrechnung Ihrer Leistungen ins Augsburger Notensystem möglich ist.

    Bitte fragen Sie an der Gasthochschule zusätzlich zu Ihrem offiziellen Notentranscript höflich nach einem Ranking, aus dem hervorgeht, der wievielt Beste Sie in dem jeweiligen Kurs waren (z.B. Max Mustermann war im Kurs "Marketing II" der Drittbeste von insgesamt 48 Studierenden, die diesen Kurs erfolgreich bestanden haben. Dies kann formlos von dem jeweiligen Kursbetreuer per E-Mail an Sie bestätigt werden.

 

(3) NACH DER RÜCKKEHR

Nach Ihrer Rückkehr sollten Sie sich zeitnah um Ihren Anrechnungsantrag bemühen. Verwenden Sie hierzu unbedingt den vorgefertigten, dreiseitigen Anerkennungsantrag je nach Studiengang (Bachelor GBM, Bachelor iBWL/iVWL, Diplom iBWL/iVWL).

Die dritte Seite des Anerkennungsantrags führt die relevanten Punkte auf, die Sie vor der Einreichung des Antrags zu überprüfen haben. Auf die wichtigsten Aspekte sei nochmals explizit hingewiesen:

  • Legen Sie dem Antrag nur Kopien und keine Originalzeugnisse/-bescheinigungen bei, die Antragsunterlagen verbleiben nach Bearbeitung komplett an der Hochschule

  • Reichen Sie dem Antrag in Kopie die unterschriebene Anerkennungsvereinbarung sowie ggf. Ausdrucke des E-Mail-Verkehrs bei nachträglicher Kursänderung (siehe Fall 2-B) bei.

  • Reichen Sie Ihren Antrag erst ein, wenn sämtliche relevante Unterlagen vorliegen (insbesondere Notenbescheinigungen, Nachweis vom Dozenten über ihren Rangplatz) und Sie sich sicher sind, wofür Sie die Kurse angerechnet haben möchten. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich!

  • Machen Sie zwei Stapel aus sämtlichen Unterlagen (Antrag im Original + Zeugniskopien // Kopie des Antrags + Zeugniskopien) mit dem dreiseitigen, auf der ersten und dritten Seite unterschriebenen Anerkennungsantrag obenauf. Nur diese Unterlagen werden im Anrechnungsverfahren berücksichtigt. Reichen Sie keine Unterlagen nach oder einzeln bei Lehrstühlen ein.

  • Den Antrag reichen Sie im Prüfungsamt ein. Bitte bringen Sie dazu auch die Originalzeugnisse und die Anerkennungsvereinbarung im Original mit, damit die Kopien auf Identität geprüft werden können. Die Originale verbleiben natürlich bei Ihnen!


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