Allgemeine Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Julian Faiß MSA, Dipl.-Kfm. Simon Berger MBA
Neben der eigenen Persönlichkeitsbildung liegt das Interesse eines Studierenden bei einem Auslandsaufenthalt immer auch in der möglichst unproblematischen Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Im Wesentlichen sind für eine erfolgreiche und problemlose Anrechnung von ausländischen Studienleistungen Schritte zu drei Zeitpunkten notwendig, wobei die Unterzeichnung der Anerkennungsvereinbarung vor dem Auslandsaufenthalt die wichtigste Komponente im Anerkennungsprozess darstellt. Nachfolgend sind die von jedem Studierenden zu absolvierenden Aufgaben nach den Zeitpunkten gegliedert:
(1) VOR DER ABREISE
Um eine reibungslose und schnelle Anerkennung der Auslandsleistungen nach Rückkehr sicherzustellen, sind Sie verpflichtet, VOR DER ABREISE eine Anerkennungsvereinbarung auszufüllen und von den zuständigen Fachbetreuern abzeichnen zu lassen. Dies ist insbesondere für Sie wichtig, da Sie dadurch Planungssicherheit für Ihren weiteren Studienverlauf erhalten und schnell nach Rückkehr die Auslandsleistungen in STUDIS eingebucht werden können.
Hierzu ist erforderlich, dass Sie sich bereits rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt über das Kursprogramm an der ausländischen Hochschule informieren und spezifische Kurse auswählen. Sie müssen dabei Überlegungen anstellen, in welchen Bereich ihres Augsburger Studiums der Kurs passen könnte (z.B. Cluster, BWL II, VWL II, etc.) bzw. in welchem Bereich Sie den Kurs zur Anerkennung beantragen möchten.Die Anerkennungsdatenbank (in Kürze hier verfügbar) hilft Ihnen dabei, in der Vergangenheit bereits einmal anerkannte Kurse in Ihrem Studiengang zu identifizieren.
Je nachdem, ob die Kurse in identischer Weise wie von Ihnen geplant in der Vergangenheit bereits einmal angerechnet wurden (erkennbar aus der Anerkennungsdatenbank) oder ob es sich um einen neuen Anerkennungsfall handelt, ist zu unterscheiden, wer die Kurse für Sie gegenzeichnet und prüft:
Fachbetreuer:
iBWL / iVWL Bachelor:
Global Business Management (GBM) Bachelor:
iBWL / EPP Master:
Bevor Sie zu Ihrem Auslandsaufenthalt aufbrechen haben Sie damit eine vollständig unterzeichnete Anerkennungsvereinbarung vorliegen, die bis zur Rückkehr bei Ihnen verbleibt und Ihnen als Vorabbestätigung über die Anerkennung dient.
(2) WÄHREND DES AUSLANDSAUFENTHALTS
Auch hier ist zu unterscheiden zwischen dem Fall, dass Sie alle Kurse wie vor der Abreise geplant belegen können und sich keine Unterschiede zur vorangegangenen Kursplanung mehr ergeben und dem alternativen Fall, dass sich vor Ort Änderungen am Kursprogramm ergeben:
(3) NACH DER RÜCKKEHR
Nach Ihrer Rückkehr sollten Sie sich zeitnah um Ihren Anrechnungsantrag bemühen. Verwenden Sie hierzu unbedingt den vorgefertigten, dreiseitigen Anerkennungsantrag je nach Studiengang (Bachelor GBM, Bachelor iBWL/iVWL, Diplom iBWL/iVWL).
Die dritte Seite des Anerkennungsantrags führt die relevanten Punkte auf, die Sie vor der Einreichung des Antrags zu überprüfen haben. Auf die wichtigsten Aspekte sei nochmals explizit hingewiesen:
Legen Sie dem Antrag nur Kopien und keine Originalzeugnisse/-bescheinigungen bei, die Antragsunterlagen verbleiben nach Bearbeitung komplett an der Hochschule
Reichen Sie dem Antrag in Kopie die unterschriebene Anerkennungsvereinbarung sowie ggf. Ausdrucke des E-Mail-Verkehrs bei nachträglicher Kursänderung (siehe Fall 2-B) bei.
Reichen Sie Ihren Antrag erst ein, wenn sämtliche relevante Unterlagen vorliegen (insbesondere Notenbescheinigungen, Nachweis vom Dozenten über ihren Rangplatz) und Sie sich sicher sind, wofür Sie die Kurse angerechnet haben möchten. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich!
Machen Sie zwei Stapel aus sämtlichen Unterlagen (Antrag im Original + Zeugniskopien // Kopie des Antrags + Zeugniskopien) mit dem dreiseitigen, auf der ersten und dritten Seite unterschriebenen Anerkennungsantrag obenauf. Nur diese Unterlagen werden im Anrechnungsverfahren berücksichtigt. Reichen Sie keine Unterlagen nach oder einzeln bei Lehrstühlen ein.
Den Antrag reichen Sie im Prüfungsamt ein. Bitte bringen Sie dazu auch die Originalzeugnisse und die Anerkennungsvereinbarung im Original mit, damit die Kopien auf Identität geprüft werden können. Die Originale verbleiben natürlich bei Ihnen!
Noch Fragen? Dann nutzen Sie die zahlreichen Beratungsmöglichkeiten, die wir Ihnen bieten!