Der nächste Girls' Day findet am 26. April 2012 statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
An der WiWi-Fakultät besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für Tagungsteilnahmen des weiblichen wissenschaftlichen Personals. Die Prämie beträgt max. € 500. Bitte füllen Sie den Antrag auf finanzielle Förderung aus zentralen Mitteln zur Gleichstellung aus und geben ihn bei der Frauenbeauftragten der WiWi-Fakultät ab.
Seit 1989 gibt es gemäß dem bayerischen Hochschulgesetz an der Universität Augsburg eine zentrale Frauenbeauftragte und jeweils eine Fakultätsfrauenbeauftragte.
Ihre Aufgaben sind im Bayerischen Hochschulgesetz (Fassung vom 23.5.2006) folgendermaßen definiert:
"Die Hochschulen fördern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und berücksichtigen diese als Leitprinzip; sie wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (BayHSchG, Art. 4.,Abs.1, Satz 1)
"Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschulen in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs.1." (BayHSchG, Art 4., Abs.2, Satz1)
Darüber hinaus hat sie eine Stimme in der Berufungskommission und im Fachbeirat. Zudem steht ihr ein Etat zur Verfügung, um Doktorantinnen und Professorinnen bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu unterstützen.